INFO 2003-01

 

Pachtvertragsgestaltung Kostenforderung nach Vertragsende

 

Es kam vor, dass an den Verein Rechnungen gestellt wurden, die sich auf zurückliegende Zeiträume bezogen. Zwischenzeitlich konnte es aber geschehen, dass ein Pachtverhältnis und die Mitgliedschaft im Verein beendet wurde.

Mündliche Zusagen zur Begleichung der Beträge durch das ausgeschiedene Mitglied/Pächter könnten bei Nichteinhaltung rechtliche Probleme und Ärger bis hin zu Anwaltskosten verursachen.

Aus diesem Grunde wurde im Kleingartenverein „Katzenstein“ e.V. Pößneck  eine Ergänzung zu allen bestehenden Pachtverträgen erarbeitet und in der Mitgliederversammlung beschlossen, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

Ergänzung

zum bestehenden, bzw. neu abzuschließenden Pachtvertrag

 

zwischen:                                          _________________________  (Pächter)

und dem Kleingartenverein             _________________________  (Verpächter)

 

Der Pächter verpflichtet sich ausdrücklich, dass er auch nach Beendigung dieses Pachtverhältnisses für den Zeitraum des Pachtverhältnisses alle rechtmäßig erhobenen finanziellen Forderungen, die an den Kleingartenverein gerichtet sind und in üblicher Weise anteilig an alle Pächter umgelegt werden, fristgerecht und in voller Höhe begleicht.

 

Dies betrifft beispielsweise die Überwälzung öffentlich rechtlicher Lasten (Beiträge, Gebühren, Steuern u.ä.), sowie Nachforderungen bezüglich des Strom- und Wasserverbrauches sowie sonstige Forderungen.

Handelt es sich um Forderungen an den Verein, die allein durch den einzelnen Pächter verursacht wurden, so sind die Forderungen auch rückwirkend durch ihn in voller Höhe zu begleichen.

 

Gesetzliche Verjährungsfristen sind vom Verein und vom Vertragspartner einzuhalten.

 

Hinweis: Diese Ergänzung wurde durch die Mitgliederversammlung am ............... einstimmig beschlossen und gilt als Ergänzung zum Pachtvertrag.

 

 

 

..................................... (Pächter)                            ................................... (Vorstand)

 

.............., den ............................