Pflege unbenutzter Gärten

 

Ungenutzte Gärten sind nicht nur für den fleißigen Gartennachbarn ein Übel – sie setzen den Verein in ein schlechtes Licht. Es ist fast unmöglich, einen verwilderten Garten wieder an einen Nachnutzer zu bringen.

Bei unseren Gartenbegehungen haben wir neben negativen Beispielen auch Gutes sehen können. In einigen Vereinen läuft die Pflege und Nutzung unverpachteter Gärten recht gut.

Gern geben wir deshalb eine Erfahrung des KGV “Altenburg“ Pößneck weiter, der die Pflege nicht in kostenloser nachbarschaftlicher Hilfe  durchführen konnte, weil sich einfach nicht genügend Gartenfreunde dafür fanden. Im KGV „Altenburg“ wird dieses über Arbeitsleistungen „Pflichtstunden“ realisiert.

Dazu wird eine Pflegevereinbarung (die wir im Kreisverband geringfügig modifiziert haben) wie folgt abgeschlossen:

 

Pflegevertrag

 

Zwischen dem Gartenfreund ................................................................................................

und dem Vorstand des KGV  ........................................................................................ e.V.

wird für den Garten Nr. ..................... vormals Pächter ........................................................

nachfolgende Vereinbarung abgeschlossen:

 

Der o.g. Gartenfreund verpflichtet sich, den Garten in persönliche Pflege zu nehmen. Dafür werden die ............. Pflichtstunden angerechnet.

Arbeiten wie

sind je nach Anfall selbständig durch den o.g. Gartenfreund durchzuführen.

Das im Garten verbliebene Eigentum des Vorpächters, welches bei Wiedervergabe zum Verkauf an den Nachpächter vorgesehen ist, wird von dieser Vereinbarung nicht berührt.

 

Zwischen dem Vorstand und o.g. Gartenfreund wird weiterhin vereinbart:

 

(Zugang zum Strom, Wasser, zur Laube etc., Nutzung der Beetflächen zum Anbau von kleingärtnerischen Erzeugnissen für den Eigenbedarf des o.g. Gartenfreundes – sollte hier nichts vereinbart sein, so gilt, dass o.g. Gartenfreund keine Nutzungsrechte etc. erteilt wurden)

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch diesen Pflegevertrag entstehen dem o.g. Gartenfreund keinerlei Zahlungspflichten aus diesem Garten, wie z.B. Pacht, Strom und Wasserkosten etc. – diese Kosten werden aus Mitteln des Vereines aufgebracht)

 

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und erlischt bei Vergabe des Gartens an einen neuen Pächter. Eine Kündigung ist ohne Kündigungsfrist jederzeit beidseitig möglich.

 

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Datum / Unterschrift                                  Datum / Unterschrift

Vorstand                                                 Mitglied des KGV