Abmahnung

Eine Abmahnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die ordentliche Kündigung des Kleingartenpachtvertrages durch den Verpächter (§ 9, Abs. 1, Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz [BKleingG]).

 

Die Abmahnung muss nach dem Gesetzeswortlaut schriftlich erfolgen, d. h. gegebenenfalls muss auch der Zugang nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich daher, die Abmahnung durch einen Boten (der im Verfahren als Zeuge aussagen kann) oder per Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Die Abmahnung muss konkret sein, d. h. sie sollte folgende Bestandteile enthalten:

 

Wichtig ist auch, dass die Abmahnung rechtzeitig erfolgt, um die durch das Gesetz oder den Vertrag vorgeschriebenen Kündigungsfristen (§ 9 Abs. 2 Ziffer 1 BKleingG: Zugang der Kündigung am 3. Werktag im August) einhalten zu können. 

 

DER FACHBERATER      Du  03/2002