Der Fachberater im Verein
In § 2
des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) sind die Voraussetzungen für
die kleingärtnerische
Gemeinnützigkeit
geregelt. Sie kann nur
dann gewährt werden, wenn die
fachliche Betreuung der Mitglieder der Kleingärtnerorganisation gewährleistet ist.
Diese
Funktion wird in der Regel von dafür speziell ausgebildeten Personen, den
Fachberatern, wahrgenommen. Diese üben im Verein/Verband eine sehr wichtige
Funktion aus, insbesondere durch die Anleitung vor Ort bei der Anlage und Pflege
der Gärten, der Hilfestellung
für Neugärtner sowie der
Qualifikation der übrigen Kleingärtner.
Eine
wichtige Funktion der Fachberater ist es auch, die Kleingärtner auf bestimmte
rechtliche
Entwicklungen hinzuweisen. Das können z. B. aktuelle Änderungen im Pflanzenschutz sein. Eine weitere
wichtige Funktion des Fachberaters ist die vorbeugende Tätigkeit, indem z. B. frühzeitig auf potenzielle Gefahren oder auf Verstöße gegen das BKleingG und die Gartenordnungen
hingewiesen wird. Die Vereine/Verbände sind also gut beraten, für die entsprechende Ausbildung und Qualifikation
geeigneter Personen zu sorgen.
Aufgrund
der Besonderheiten und der Wichtigkeit sollte der Fachberater in jedem
Falle auch Mitglied des Vorstandes des betreffenden Vereins/Verbandes sein.
DER
FACHBRERATER Februar 2013 / Du