Der Fachberater im Verein

 

In § 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) sind die Voraussetzungen für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit geregelt. Sie kann nur dann gewährt wer­den, wenn die fachliche Betreuung der Mitglieder der Kleingärtnerorganisation gewährleistet ist.

 

Diese Funktion wird in der Regel von da­für speziell ausgebildeten Personen, den Fachberatern, wahrgenommen. Diese üben im Verein/Verband eine sehr wichti­ge Funktion aus, insbesondere durch die Anleitung vor Ort bei der Anlage und Pfle­ge der Gärten, der Hilfestellung für Neu­gärtner sowie der Qualifikation der übri­gen Kleingärtner.

 

Eine wichtige Funktion der Fachberater ist es auch, die Kleingärtner auf bestimmte

rechtliche Entwicklungen hinzuweisen. Das können z. B. aktuelle Änderungen im Pflanzenschutz sein. Eine weitere wichtige Funktion des Fach­beraters ist die vorbeugende Tätigkeit, in­dem z. B. frühzeitig auf potenzielle Gefah­ren oder auf Verstöße gegen das BKleingG und die Gartenordnungen hingewiesen wird. Die Vereine/Verbände sind also gut beraten, für die entsprechende Ausbildung und Qualifikation geeigneter Personen zu sorgen.

 

Aufgrund der Besonderheiten und der Wichtigkeit sollte der Fachberater in je­dem Falle auch Mitglied des Vorstandes des betreffenden Vereins/Verbandes sein.

 

DER FACHBRERATER    Februar 2013 / Du