Muss-Inhalt
der Satzung nach BGB (§ 57 BGB)
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Name
des Vereins (der sich von anderen am Ort bestehenden Vereinen unterscheiden
soll)
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Hinweis,
dass der Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen werden soll
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Sitz des Vereins (§ 24 BGB)
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Zweck des Vereins
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Regelung der Vertretungsberechtigung innerhalb des
Vorstandes § 26 BGB (diese Vorstandsmitglieder sind im Vereinsregister
namentlich einzutragen)
Muss-Inhalt der Satzung nach
der Steuerrecht Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO)
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Auflistung des Vereinszweckes, der als ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützig bezeichnet werden muss (§ 52 AO, § 56 AO, § 57 AO)
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Als
gemeinnützig anzuerkennen gelten nach § 52 AO u. a. folgende Zwecke:
die Förderung
... der Kleingärtnerei
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Auflisten der Vereinstätigkeit zur Realisierung der o.g.
Zwecke mit Nennung von Beispielen
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Erwähnung
der Selbstlosigkeit und der Tatsache, dass der Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Ziele verfolgt (§ 55 AO)
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Hinweis
auf Mittelverwendung des Vereins nur zu satzungsgemäßen Zwecken (§ 55 AO)
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Hinweis,
dass Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten dürfen (Gehälter
und Aufwendungsersatz fallen nicht hierunter) (§ 55 AO)
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Hinweis,
dass keine Person durch zweckfremde Vereinsausgaben oder übermäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden darf (§ 55 AO)
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Hinweis,
dass bei Vereinsauflösung das Vereinsvermögen für steuerbegünstigte Zwecke
verwendet werden muss (z.B. über den Dachverband der Wohlfahrtspflege oder
Kommune) (§ 55 AO)
Soll-Inhalt der Satzung nach
BGB (§ 58 BGB)
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Bestimmungen
über den Ein- und Austritt von Mitgliedern (z.B. ob eine Eintrittserklärung
ausreicht oder ob ein Aufnahmeverfahren stattfindet, Kündigungsfristen für die
Mitgliedschaft, Vereinsausschluss von Mitgliedern usw.)
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Beitragspflicht
der Mitglieder (eine ziffernmäßige Beitragshöhe ist in der Satzung nicht
erforderlich, auch Grundzüge der Beiträge sind möglich, ebenfalls eine
Bestimmung, welches Vereinsorgan die Beiträge festlegen kann).
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Bildung
des Vorstandes (unzweideutige Festlegungen der Vorstandsfunktionen, auch
Höchst- oder Mindestzahl der Vorstandsmitglieder möglich).
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Voraussetzungen
und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung, Form der Beurkundung der Beschlüsse
der Mitgliederversammlung
Zusätzlicher
empfehlenswerter Satzungsinhalt
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Regelung der Vertretungsberechtigung innerhalb des
Vorstandes; z.B. Unterschriftenregelung bei der Verfügung über die Konten des
Vereins
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Bestellung
eines hauptamtlichen Geschäftsführers mit Aufgabenbeschreibung als besonderer
Vertreter gemäß § 30 BGB, z.B. Geschäftsverteilung, Vertretung in Gremien und
vor Gericht
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Aufgaben
der Mitgliederversammlung, z. B. Wahl und Abwahl des Vorstandes; Kontroll- und
Einsichtsrechte, Haushaltsplan, Bestellung von Rechnungsprüfern usw.)
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Häufigkeit
der Mitgliederversammlung, Möglichkeiten der Mitglieder zur Einberufung
außerordentlicher Mitgliederversammlungen
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Voraussetzungen
des Vereinsausschlusses, Beschwerderechte des betreffenden Mitgliedes, z.B. an
die Mitgliederversammlung
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Stimmerfordernis bei Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
(s. §§ 33, 40, 41 BGB)
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Regelung der Rechnungsprüfung, z.B. durch von der
Mitgliederversammlung bestellte Vertrauenspersonen oder Rechnungsprüfer
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Mitgliedschaft des Vereins in anderen Verbänden, z.B.
einem Dachverband