Satzung

Muss-Inhalt der Satzung nach BGB (§ 57 BGB)

·         Name des Vereins (der sich von anderen am Ort bestehenden Vereinen unterscheiden soll)

·         Hinweis, dass der Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen werden soll

·          Sitz des Vereins (§ 24 BGB)

·          Zweck des Vereins

·         Regelung der Vertretungsberechtigung innerhalb des Vorstandes § 26 BGB (diese Vorstandsmitglieder sind im Vereinsregister namentlich einzutragen)

Muss-Inhalt der Satzung nach der Steuerrecht Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO)

·          Auflistung des Vereinszweckes, der als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig bezeichnet werden muss (§ 52 AO, § 56 AO, § 57 AO)

·         Als gemeinnützig anzuerkennen gelten nach § 52 AO u. a. folgende Zwecke:
die Förderung ... der Kleingärtnerei

·          Auflisten der Vereinstätigkeit zur Realisierung der o.g. Zwecke mit Nennung von Beispielen

·         Erwähnung der Selbstlosigkeit und der Tatsache, dass der Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele verfolgt (§ 55 AO)

·         Hinweis auf Mittelverwendung des Vereins nur zu satzungsgemäßen Zwecken (§ 55 AO)

·         Hinweis, dass Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten dürfen (Gehälter und Aufwendungsersatz fallen nicht hierunter) (§ 55 AO)

·         Hinweis, dass keine Person durch zweckfremde Vereinsausgaben oder übermäßig hohe Vergütungen begünstigt werden darf (§ 55 AO)

·         Hinweis, dass bei Vereinsauflösung das Vereinsvermögen für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden muss (z.B. über den Dachverband der Wohlfahrtspflege oder Kommune) (§ 55 AO)

Soll-Inhalt der Satzung nach BGB (§ 58 BGB)

·         Bestimmungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern (z.B. ob eine Eintrittserklärung ausreicht oder ob ein Aufnahmeverfahren stattfindet, Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft, Vereinsausschluss von Mitgliedern usw.)

·         Beitragspflicht der Mitglieder (eine ziffernmäßige Beitragshöhe ist in der Satzung nicht erforderlich, auch Grundzüge der Beiträge sind möglich, ebenfalls eine Bestimmung, welches Vereinsorgan die Beiträge festlegen kann).

·         Bildung des Vorstandes (unzweideutige Festlegungen der Vorstandsfunktionen, auch Höchst- oder Mindestzahl der Vorstandsmitglieder möglich).

·         Voraussetzungen und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung, Form der Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

Zusätzlicher empfehlenswerter Satzungsinhalt

·         Regelung der Vertretungsberechtigung innerhalb des Vorstandes; z.B. Unterschriftenregelung bei der Verfügung über die Konten des Vereins

·         Bestellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers mit Aufgabenbeschreibung als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB, z.B. Geschäftsverteilung, Vertretung in Gremien und vor Gericht

·         Aufgaben der Mitgliederversammlung, z. B. Wahl und Abwahl des Vorstandes; Kontroll- und Einsichtsrechte, Haushaltsplan, Bestellung von Rechnungsprüfern usw.)

·         Häufigkeit der Mitgliederversammlung, Möglichkeiten der Mitglieder zur Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen

·         Voraussetzungen des Vereinsausschlusses, Beschwerderechte des betreffenden Mitgliedes, z.B. an die Mitgliederversammlung

·          Stimmerfordernis bei Satzungsänderungen und Vereinsauflösung (s. §§ 33, 40, 41 BGB)

·         Regelung der Rechnungsprüfung, z.B. durch von der Mitgliederversammlung bestellte Vertrauenspersonen oder Rechnungsprüfer

·         Mitgliedschaft des Vereins in anderen Verbänden, z.B. einem Dachverband