Warum der Gartenfachberater Vorstandsmitglied sein sollte

 

Laut Satzung muss die fachliche Beratung und Betreuung der Ver­einsmitglieder gewährleistet wer­den. Sie ist ein nicht unerheblicher Bestandteil der Vorstandsarbeit, deshalb sind die vom Fachberater durchzuführenden Aufgaben genau­so wie die anderen Vorstandsaufga­ben im Vorstand vorzubereiten und zu beschließen.

Der Fachberater hat aber auch den Vorstand in fachlicher Hinsicht zu beraten, wie z. B. vor einer Werter­mittlung bei Gartenabgabe, beim Umgang mit Waldbäumen, bei Baufragen usw. Dies spricht dafür, den Fachberater in den Vorstand zu wählen.

 

Dem Gartenfachberater obliegt es, vor allem folgende Aufgaben wahr­zunehmen bzw. zu organisieren:

  1. Beratung von Vorstand und Ver­einsmitgliedern in fachlichen und in kleingartenrechtlichen Fragen, damit eine Parzelle kleingärt­nerisch so eingerichtet, bewirt­schaftet oder wieder hergestellt wird, dass sie dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) entspricht.
  2. Mitwirkung bei der Gartenabga­be bei Pachtende insbesondere dadurch, dass er die vom Vor­stand an den weichenden Päch­ter zu erteilenden Auflagen und die Vorgaben für die Wertermitt­ler erarbeitet.
  3. Erarbeitung und Umsetzung des Jahresplanes für die Gartenfach­beratung im Verein.
  4. Durchführung von fachlichen Belehrungen, wie z. B. zum Ver­brennen, zu zulässigem Pflan­zenschutzmitteleinsatz usw., besonders wenn sie durch Unter­schrift zu bestätigen sind.
  5. Vorbereitung und fachliche Begleitung von Umgestaltungs­maßnahmen in der Kleingarten­anlage, insbesondere bezüglich nicht oder nicht mehr vergeb­barer Gärten.
  6. Beratung bei der Anlage von Bio­topen, vor allem im öffentlichen Teil der Anlage, und bei der sach­gerechten Pflege des öffentlichen Grüns.
  7. Sicherstellen der eigenen Wei­terbildung in gärtnerischen und kleingartenrechtlichen Fragen.
  8. Organisation bzw. Durchführung von Fachvorträgen, Demonstra­tionen, Übungen und anderen Formen der Gartenfachberatung in der Kleingartenanlage.
  9. Organisation regelmäßiger Gar­tenbegehungen, u. a. um die kleingärtnerische Gemeinnützig­keit durch das Handeln der Gar­tenfreunde nachzuweisen.
  10. Informieren der Gartenfreunde über naturgemäßes und umwelt­bewusstes Gärtnern, insbeson­dere über die zweckmäßigsten Mittel und Methoden zur Ge­sunderhaltung von Boden und Pflanze.
  11. Beratung des Vorstandes bei der Gestaltung von Info-Tafeln des Vereins und bei der Anschaffung von Materialien für die Garten­freunde.

 

Die Stellung des Gartenfachbera­ters als wichtigster Ansprechpart­ner in Bezug auf naturgemäßes und umweltbewusstes Verhalten im Gar­ten und beim Gärtnern nach guter fachlicher Praxis wird wesentlich aufgewertet, wenn er Vorstands­mitglied ist.

Der Gartenfachberater sollte aber auch deshalb Vorstandsmitglied sein, weil er, um wirksam tätig zu sein, den Vorstand braucht, der ihm Rückhalt gibt und gemeinsam mit ihm die erforderlichen Arbeitsbedin­gungen schaffen muss.

 

DER FACHBERATER   Mai 2009              tp.