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Was darf ans schwarze Brett? |
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Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. |
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Eine Informationsmöglichkeit des Vereins ist der Vereinsschaukasten oder das schwarze Brett. Dort hängt der Verein Nachrichten, Einladungen, Ankündigungen und Mitteilungen aus. Dabei ist selbstverständlich auch der Datenschutz zu beachten. (01.03.2006, Theresia Theobald) |
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Was darf also in den Vereinsschaukasten? Allgemeine Mitteilungen über Vereinsgeschehen, die keine besonderen Personendaten enthalten: - Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Festen, Gemeinschaftsarbeit, Fachvorträgen - Informationen über Beschlüsse des Vorstandes, z. B. Ruhezeiten, Befahren der Wege mit Fahrrädern, Verbrennen von Abfällen - Fachinformationen, z. B. "Aus erster Hand", Fachberatertipps - Angabe von Funktion und Erreichbarkeit (Telefon, -abfragen, ob Vereinstelefon eventuell ein privater Anschluss ist) der Vorstandsmitglieder -Anlagenpläne mit Namen und Parzellenbezeichnung zur Auffindung (Wenn ein Pächter widerspricht, dann darf dies nicht ausgehängt werden.) Vorsicht bei persönlichen Daten: - Persönliche Ereignisse wie Geburtstage, Hochzeiten etc. - so wie es im Verein beschlossen und üblich ist (ansonsten vorsichtshalber den Betroffenen fragen) - Keinesfalls Abmahnungen wegen mangelnder kleingärtnerischer Nutzung - Keinesfalls Zahlungsverzug von Pacht und Nebenkosten mit namentlicher Nennung, da der Vereinsschaukasten für jedermann öffentlich zugänglich ist . |
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© Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. |
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