Bauen macht Spaß. Es locken Gewächshaus, Gerätekiste, Kinderspielhaus, aufblasbarer Swimmingpool oder Umbauten an der Laube. Zudem gibt es in den Gartencentern eine Vielzahl an Pflanzen zu kaufen, die nicht alle im Kleingarten erlaubt sind.
Verlangt der Vorstand dann das Entfernen von Pflanzen oder den
Rückbau unerlaubter Baulichkeiten, stößt das bei den Betroffenen auf wenig
Gegenliebe. Die Einhaltung des Pachtvertrages ist eine selbstverständliche
Pflicht jedes Vertragspartners - das gilt auch für Kleingärtner.
Ein Vergleich: Hat man z. B. Räumlichkeiten zum Wohnen angemietet, kann man diese nicht einfach als Büro oder für gewerbliche Zwecke nutzen, denn das Baurecht regelt, welche Baulichkeiten wo stehen dürfen und wie sie genutzt werden.
Kleingärten werden zur kleingärtnerischen Nutzung verpachtet.
Aufgabe eines verantwortungsbewussten Vereinsvorstandes ist es, darauf zu achten, dass diese Regeln eingehalten werden.
Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde empfiehlt auch aus
diesem Grund, bei Pächterwechsel eine Wertermittlung durchführen zu lassen, um
den Ist-Zustand des Gartens feststellen und Beseitigungsansprüche festhalten
zu können.